Auf dem neuesten Stand
Sie wollen immer aktuell sein und Infos über die Umgebung haben? Hier können Sie sich für den kostenlosen Newsletter anmelden:
Sie wollen immer aktuell sein und Infos über die Umgebung haben? Hier können Sie sich für den kostenlosen Newsletter anmelden:
Es wurden keine Meldungen gefunden.
Unter dem Begriff "Unterhalt" werden Leistungen verstanden, die den Lebensbedarf einer Person sicherstellen sollen. Das Thema ist dann besonders relevant, wenn sich Mütter und Väter trennen.
Kinder haben in der Regel einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sich die Eltern trennen oder nicht zusammen leben. Insbesondere für Minderjährige gilt: Während der Elternteil, bei dem das Kind lebt, dem Unterhalt durch Pflege und Erziehung nachkommt, muss der andere Elternteil in der Regel den Barunterhalt leisten. Erfolgt die Zahlung nicht, so kann ein Teil des ausfallenden Unterhalts bei jungen Kindern vorübergehend durch den staatlichen Unterhaltsvorschuss ausgeglichen werden.
Neben dem Kindesunterhalt muss der von der Familie getrennt lebende Elternteil häufig auch Betreuungsunterhalt an den anderen Elternteil zahlen. Hierbei kann es sich um nachehelichen Unterhalt, Trennungsunterhalt oder Betreuungsunterhalt für die Mutter eines nichtehelichen Kindes handeln.
Zudem können Unterhaltsansprüche wegen anderer direkter Verwandtschaftsbeziehungen aufkommen. Dazu zählt der Elternunterhalt, der oft dann relevant wird, wenn Eltern in einem Alten- oder Pflegeheim leben und die Kosten nicht allein durch das eigene Einkommen und die Pflegeversicherung tragen können.
Vorrangig sind die Unterhaltsansprüche der minderjährigen Kinder und der Kinder, die unter 21 Jahre alt sind und sich in Schulausbildung befinden, unabhängig davon, aus welcher Verbindung sie stammen. An zweiter Stelle stehen Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind. Gleiches gilt für Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer.
Erst danach kommen alle anderen Unterhaltsberechtigten.
Unterhaltsfragen werden im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Zudem wird das Familienverfahrensgesetz zur Klärung des Unterhalts herangezogen.
In der Regel orientiert sich die Höhe des Unterhalts an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese berücksichtigt die Einkommens-, Vermögens- und Lebensverhältnisse der Betroffenen. Grundsätzlich ist Voraussetzung für einen Anspruch auf gesetzlichen Unterhalt, dass derjenige, der Unterhalt begehrt, bedürftig ist und dass derjenige, von dem Unterhalt verlangt wird, leistungsfähig ist.
Auf der Homepage des Brandenburger Oberlandesgerichts sind die Unterhaltsleitlinien veröffentlicht. Sie orientieren sich an den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle.
Die Leitlinien sind von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden.
Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen.
Link: www.olg.brandenburg.de (Link kaputt)