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Betreuungsgeld ist ein sozial- und gleichstellungspolitischer Rückschritt
Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.(Koalitionsvertrag, Kapitel III Sozialer Fortschritt)
16 Verbände sind sich einig, dass ein Betreuungsgeld grundsätzlich kontraproduktiv ist und fordern daher dessen Streichung aus den Planungen der Regierungskoalition.
Wahlfreiheit wird dadurch hergestellt, dass genügend qualitativ hochwertige und gebührenfreie bzw. kostengünstige Ganztagsbetreuungsplätze zur Verfügung stehen. Auch 2013 werden nach gegenwärtigem Stand des Ausbaus nicht ausreichend Kita-Plätze für Unter Dreijährige vorhanden sein.
Insbesondere die Tagesbetreuung wird den Bedarf nicht decken. Die Konzeption des Betreuungsgeldes verstößt gegen grundlegende Prinzipien der Elternautonomie: Eine Entscheidung, wie Eltern ihre Kinder betreuen, sollte nicht prämiert, honoriert oder bestraft werden.
Genauso wenig darf der Staat über ein Gutscheinsystem andeuten, einkommensarme Eltern könnten nicht verantwortungsbewusst und im Interesse der Kinder haushalten.
Populistische Äußerungen in Bezug auf arme Familien mit und ohne Migrationshintergrund sind menschenfeindlich, negieren die Anstrengungen vieler Familien und verhindern deren Förderung und Integration umso mehr. Ein flächendeckendes Angebot an Kita-Plätzen für alle Kinder sowie Angebote der Familienbildung sind der richtige Schritt auch zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit.
Das Betreuungsgeld setzt darüber hinaus auch für Frauen falsche Signale - nämlich nach der Geburt eines Kindes länger aus ihrer Erwerbstätigkeit auszusteigen. So verfestigen sich traditionelle Geschlechterrollen und der Wunsch der Familien auf eine gleichberechtigte Verteilung der Sorge- und Erziehungsaufgaben bleibt unberücksichtigt.
Das Betreuungsgeld widerspricht den Prinzipien einer modernen Gesellschaft in hohem Maße. Es konterkariert die gleichstellungspolitischen, sozialpolitischen und familienpolitischen Ziele, für die sich die Interessenvertretungen seit vielen Jahren einsetzen.
Der Ausbau der Kinderbetreuung muss höchste Priorität haben. Dabei geht es nicht nur um Plätze für unter Dreijährige, sondern auch um Ganztagsplätze für 3-6jährige Kinder, die vielerorts noch nicht vorhanden sind.
Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Bemühungen darauf zu konzentrieren und das für das Betreuungsgeld vorgesehene Budget dafür zu verwenden.
Unterzeichnende Verbände: