Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Mutter- / Vater- Kind- Kuren

Alleinerziehende haben Anspruch auf eine Kur

Wenn eine Mutter oder ein Vater die ganze Verantwortung für die Familie alleine trägt, leidet sie oder er häufig unter starken Belastungen. Diese können sich auf Dauer auch auf den Gesundheitszustand auswirken.


Mütter und Väter, bei denen im Zusammenhang mit besonderen familiären Belastungen bestimmte Gesundheitsrisiken oder bereits bestehende Krankheiten vorliegen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.

 

Die Mütter- beziehungsweise Mutter-Vater-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kur dauert in der Regel drei Wochen.


Was Sie bedenken sollten: Eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme ist kein Urlaub auf Krankenschein. Sie ist Hilfe zur Selbsthilfe, damit Sie mit geringeren körperlichen Beschwerden, mit neuem Mut und versehen mit ärztlichen Anweisungen und guten Ratschlägen die Belastungen des Alltags besser meistern können. In den Kurkliniken erhalten Sie Empfehlungen für die Fortführung der begonnenen Therapien an Ihrem Wohnort.

 

Bei der Antragstellung helfen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und bei der Wahl einer geeigneten Klinik weiter.

 

Die nächst gelegene Beratungsstelle finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Müttergenesungswerks.

 

Weitere Informationen: