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Die „elterliche Sorge“ umfasst die Pflicht und das Recht, für ein minderjähriges Kind zu sorgen, d.h. das Kind zu pflegen und zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und sie sind berechtigt, das Kind gesetzlich zu vertreten. Die tatsächliche Sorgeverantwortung wird jedoch durch die elterliche Sorge nicht abschließend umfasst, so wird die elterliche finanzielle Verpflichtung durch das Unterhaltsrecht und den Anspruch auf Umgang mit dem Kind, durch das Umgangsrecht geregelt. Unterhalts-, Umgangs- und Sorgerecht bestehen unabhängig voneinander. Für die Sorgeverantwortung gibt es zwei Möglichkeiten. Einmal haben die Eltern die Möglichkeit für eine gemeinsame Sorge für ihr Kind oder ein Elternteil hat die alleinige Sorge für das Kind. Der Unterschied zwischen den beiden Möglichkeiten ist, ob die Entscheidungen für das Kind von einem Elternteil oder von beiden Elternteile gemeinsam getroffen werden sollen.
Ausführliche Informationen zum Thema Sorgerecht finden Sie in der Broschüre „alleinerziehend – Tipps und Informationen“ Ausgabe 22 aus dem Jahr 2016. Die Broschüre ist beim VAMV Landesverband Brandenburg e.V. erhältlich.