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Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltsrichtlinie des Oberlandesgerichtes Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Etwa alle zwei Jahre wird sie weiterentwickelt bzw. aktualisiert.

 

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung  verschiedenster Regelungen.

 

Die Düsseldorfer Tabelle kennt drei Altersgruppen, sowie eine Bedarfsgruppe für Volljährige.

 

Steht beim Unterhaltspflichtigen nicht genügend Einkommen zur Verfügung, handelt es sich um einen Mangelfall. Dann werden die Unterhaltsansprüche gemäß einer Rangfolge errechnet.


Seit Januar 2017 gelten für Kinder höhere Unterhaltsbeträge. Diese sind in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle festgelegt.

 

Zahlbeträge Stand: 01.01.2017
  1. und 2. Kind 0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18 Prozentsatz
1. bis 1.500 245 297 364 335 100
2. 1.501 - 1.900 264 317 387 362 105
3. 1.901 - 2.300 281 337 410 388 110
4. 2.301 - 2.700 298 356 433 415 115
5. 2.701 - 3.100 315 376 456 441 120
6. 3.101 - 3.500 342 408 493 483 128
7. 3.501 - 3.900 370 439 530 525 136
8. 3.901 - 4.300 397 470 567 567 144
9. 4.301 - 4.700 424 502 604 610 152
10. 4.701 - 5.100 452 533 640 652 160

 

Die Tabelle Zahlbeträge enthält die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebende Summe, die der Unterhaltspflichtige an das Kind zahlen muss. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld ab dem 01.01.2017 192 Euro.


Downloadlink:

  • Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2017 (264 kb) (Link Kaputt)