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Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltsrichtlinie des Oberlandesgerichtes Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Etwa alle zwei Jahre wird sie weiterentwickelt bzw. aktualisiert.
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung verschiedenster Regelungen.
Die Düsseldorfer Tabelle kennt drei Altersgruppen, sowie eine Bedarfsgruppe für Volljährige.
Steht beim Unterhaltspflichtigen nicht genügend Einkommen zur Verfügung, handelt es sich um einen Mangelfall. Dann werden die Unterhaltsansprüche gemäß einer Rangfolge errechnet.
Seit Januar 2017 gelten für Kinder höhere Unterhaltsbeträge. Diese sind in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle festgelegt.
1. und 2. Kind | 0 - 5 | 6 - 11 | 12 - 17 | ab 18 | Prozentsatz | |
1. | bis 1.500 | 245 | 297 | 364 | 335 | 100 |
2. | 1.501 - 1.900 | 264 | 317 | 387 | 362 | 105 |
3. | 1.901 - 2.300 | 281 | 337 | 410 | 388 | 110 |
4. | 2.301 - 2.700 | 298 | 356 | 433 | 415 | 115 |
5. | 2.701 - 3.100 | 315 | 376 | 456 | 441 | 120 |
6. | 3.101 - 3.500 | 342 | 408 | 493 | 483 | 128 |
7. | 3.501 - 3.900 | 370 | 439 | 530 | 525 | 136 |
8. | 3.901 - 4.300 | 397 | 470 | 567 | 567 | 144 |
9. | 4.301 - 4.700 | 424 | 502 | 604 | 610 | 152 |
10. | 4.701 - 5.100 | 452 | 533 | 640 | 652 | 160 |
Die Tabelle Zahlbeträge enthält die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebende Summe, die der Unterhaltspflichtige an das Kind zahlen muss. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld ab dem 01.01.2017 192 Euro.
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