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Die Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder seit dem 01. Juli 2015 geboren wurden.
ElterngeldPlus erleichtert die Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden.
Nach wie vor ist auch der Bezug des bisherigen Elterngeldes möglich. Entsprechend können Eltern sich zwischen dem Bezug von Elterngeld oder von ElterngeldPlus entscheiden.
Das ElterngeldPlus ersetzt bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das bisherige Elterngeld auch. Monatlich beträgt das ElterngeldPlus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Das ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Elterngeldmonat dann zwei ElterngeldPlus-Monaten entspricht. Das ElterngeldPlus kann über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus bezogen werden.
Alleinerziehende profitieren ebenfalls vom ElterngeldPlus
Sie können ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus gleichermaßen nutzen. Die Voraussetzung der Alleinsorge beziehungsweise des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für Partnerelemente wurde gestrichen. Stattdessen können sie diese Monate zusätzlich erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24 Einkommenssteuergesetz (Steuerklasse II) erfüllen.
Neuregelung ermöglicht flexiblere Elternzeit
Auch die Elternzeit kann jetzt deutlich flexibler genutzt werden. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen.
Neu ist aber, dass nun